Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit.
Klare Spielregeln für Beratungs-, Entwicklungs- und Serviceprojekte mit Progvision.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Standortbezogene individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor. Ergänzend gelten folgende Bestimmungen:
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Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Progvision IT-Service und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich zu.
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Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektplan oder Statement of Work. Änderungswünsche werden über ein gemeinsames Change-Request-Verfahren bewertet und dokumentiert.
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Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt alle für das Projekt notwendigen Informationen, Zugänge, Inhalte und Entscheidungsträger rechtzeitig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Meilensteine entsprechend.
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Projektablauf & Termine
Termine und Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände verlängern Fristen angemessen.
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Vergütung & Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Festpreisen oder Time-and-Material mit Stundennachweisen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Leistungen zurückzuhalten.
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Abnahme & Übergabe
Bei Projektleistungen führt der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung eine Abnahmeprüfung durch. Erfolgt keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
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Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten, einfachen Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen. Drittanbieter-Lizenzen bleiben in ihrem Umfang auf deren Lizenzbedingungen beschränkt.
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Gewährleistung & Support
Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Fehler, die nach Abnahme auftreten und innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden, beheben wir im Rahmen der Gewährleistung. Erweiterter Support oder SLA-Leistungen werden separat vereinbart.
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Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
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Vertraulichkeit & Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen und zur Einhaltung der DSGVO. Auf Wunsch schließen wir individuelle NDAs ab.
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Laufzeit & Kündigung
Projektverträge enden automatisch mit Leistungserbringung. Dauerleistungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Erbach bzw. der Sitz von Progvision. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 12.2025
Wir beantworten Detailfragen
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